Wie gestaltet sich der Antragsprozess bei der BAFA nach Angebotsannahme?

Nach der Beauftragung erstellen wir eine technische Projektbeschreibung TPB-ID und schicken Ihnen diese via E-Mail zu.
Die Finalisierung vom Antrag muss innerhalb von vier Wochen über den folgenden Link abgeschlossen werden. Nach erfolgreicher Eingabe werden die Daten automatisch an das BAFA übermittelt.
Im letzten Schritt der Antragsstellung wird zudem ein Passwort zu der im Antrag angegebenen E-Mail-Adresse vergeben. Nach Absenden des Antrages versendet das BAFA eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Aktivierungslink für das BAFA-Portal. Dieser Aktivierungslink muss innerhalb von 7 Tagen bestätigt werden, indem eine Anmeldung mit den Zugangsdaten durchgeführt wird. Damit ist das BAFA-Portal eingerichtet und freigeschaltet. Das BAFA-Portal wird für weitere Schritte, sowie zur Überprüfung vom Bearbeitungsstatus benötigt.
Antrag auf Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen
Nach erfolgreicher Prüfung von der BAFA erhalten Sie auf postalischem Weg einen Zuwendungsbescheid, indem die Fördersumme schriftlich bestätigt wird.
Wichtig: Bitte schicken Sie uns den Zuwendungsbescheid digital, im PDF-Format, via E-Mail zu, sodass wir die Vorgangsnummer frühzeitig vorliegen haben und rechtzeitig den Projektnachweis erstellen können.
Erst nach Antragsstellung darf mit der Auftragsvergabe und der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.
Wichtig:
Wird mit der Maßnahme nach Antragsstellung, und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden.
Mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheides haben Sie einen sicheren Nachweis über die Rückstellungen und Freigaben der Zuschüsse.
Nach der Fertigstellung der Maßnahme, bezahlt der Antragssteller alle Rechnungen der eingesetzten Fachunternehmen und holt jeweils die Fachunternehmererklärungen ein.
Wenn ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) eingebunden ist, dann muss er vor Einreichen des Verwendungsnachweises beauftragt werden um den technischen Projektnachweis (TPN) zu erstellen. Der Energie-Effizienz-Experte (EEE) erstellt den technischen Projektnachweis (TPN) und übermittelt dem Auftragnehmer die TPN-ID. Diese muss der Auftragnehmer anschließend im Verwendungsnachweis mit angeben.
Der Auftragnehmer reicht mit der übermittelten TPN-ID den Verwendungsnachweis über das BAFA-Portal ein.
Wichtig:
Der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ist spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einzureichen. Wird der Verwendungsnachweis erst danach eingereicht, verliert der Antragssteller den Anspruch auf die Auszahlung des Investitionszuschusses.
Der Bearbeitungsstatus für gestellte Anträge kann jederzeit im BAFA-Portal eingesehen werden.
1. In das BAFA-Portal einloggen BAFA-Portal

2. Verwendungsnachweis erstellen anklicken
Nachdem der Verwendungsnachweis vom Auftragnehmer erfolgreich erstellt und an das BAFA übermittelt wurde, werden die eingereichten Unterlagen von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geprüft. Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und veranlasst die Auszahlung des gewährten Zuschusses.
Der Bearbeitungsstatus für gestellte Anträge kann jederzeit im BAFA-Portal eingesehen werden.
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