DIN V 18599

Die Bilanzierung muss aufgrund der Förderbestimmungen nach DIN V 18599 erfolgen.
  • Reduzierung des Neubauanforderungswert Jahres-Primärenergiebedarf von bisher 75 Prozent auf 55 Prozent des Referenzgebäudes für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • PV-Anrechnung nur noch mit monatlichen Bilanzierung - die vereinfachte PV-Berechnung entfällt
  • Referenzgebäude WG - DIN-V 18599-10: 2018-09: nutzungsbedingter Mindestaußenluftwechsel nNutz: 0,50 h-1
  • Anpassung des in Anlage 5 des GEG geregelten vereinfachten Nachweisverfahrens für Wohngebäude (Modellgebäudeverfahren) und die Einführung eines Primärenergiefaktors für Strom zum Betrieb von wärmenetzgebundenen Großwärmepumpen.
  • Der Nachweis für Wohngebäude mit der Normenkombination DIN V 4701-10/DIN V 4108-6 ist für BEG nicht mehr zulässig. (Energieausweise können für Wohngebäude noch bis zum 31.12.2023 mit dem Berechnungsverfahren 4108-6/4701-10 erstellt werden)
  • Alle Effizienzhäuser müssen künftig Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein
Für das GEG 2023 gibt es nur noch die PV-Anrechnung als monatliche Bilanzierung.
Wichtig ist, das nur Energie-Effizienz-Experten einen iSFP durchführen dürfen. Die gelisteten Experten finden Sie auf der offiziellen Internetseite von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).
  • Wir erstellen Ihnen gerne bei Interesse ein kostenloses und unverbindliches Angebot.
  • Link zur offiziellen Expertensuche für Wohngebäude
  • Das einfachste ist, Sie kontaktieren uns für eine kostenlose Angebotserstellung. Voraussetzungen: Den iSFP können Sie für Sanierungsvorhaben von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern nutzen. Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein und es muss vorwiegend als Wohngebäude genutzt werden.
    Die aktuellen Förderungen für die Einzelmaßnahmen (BEG-EM) finden Sie auf der BAFA-Seite. Link zur BAFA-Seite.
    Die aktuellen Informationen zur Förderantragsstellung finden Sie auf der BAFA-Seite. Link zu BAFA-Seite.
    Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist 15 Jahre gültig.
    Nein, der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt keine bindenden Maßnahmen vor, sondern lediglich Empfehlungen.
    Wichtig ist, das nur Maßnahmen, die auch in dem individuellen Sanierungsfahrplan auftauchen einen Anspruch auf die zus. 5% Förderung haben.
    Nein. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist eine empfohlene und auf Sie zugeschnittene Strategie um Ihr Gebäude Schritt für Schritt zu sanieren. Wichtig ist, das die sogenannten Lock-in-Effekte vermieden werden. Das bedeutet, das man nicht auf einem schlecht sanierten und ggf. undichtem Dacht eine PV-Anlage montiert. Wenn Sie dazu im Detail Fragen haben, dann kommen Sie gerne auf uns zu.
    Für einen schnellen und laienhaften Überblick über die einzelnen Module gibt es im iSFP eine festgelegte und nicht veränderbare Farbskala.
    Die Bewertung der Komponenten erfolgt im iSFP auf Grundlage der Anforderungen von GEG und BEG EM an Einzelbauteile. Die Darstellung des energetischen Zustands erfolgt anhand der mittleren U-Werte der Komponente. Der für die Bewertung herangezogene mittlere U-Wert der Komponente ist nicht mit dem mittleren U-Wert der Bauteile vergleichbar. Der mittlere U-Wert der Komponente dient ausschließlich der Einordnung der Farbklassen der Komponente.